Allgemeine
Geschäftsbedingungen von D&J Veranstaltungsservice Präambel
Das Vertragsverhältnis beruht auf den folgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.
Vertragspartner Die Vertragspartner sind der Auftraggeber
(nachfolgend "Klient" genannt) und D&J Veranstaltungsservice
(nachfolgend "D&J" genannt).
2.
Vertrag Verträge zwischen D&J und dem Klienten
entstehen durch
• schriftliche Annahme eines ausgesprochenen
Angebotes
• oder schriftliche vertragliche Vereinbarung.
Mündliche Annahme oder Vereinbarungen sind
unüblich.
3.
Rücktritt vom Vertrag Ein Rücktritt seitens des Klienten bedarf der
Schriftform und ist jederzeit möglich. In diesem Falle berechnet D&J jedoch
Stornokosten in folgender Höhe:
• Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 30
% der vereinbarten Gage
• Rücktritt bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 50
% der vereinbarten Gage
• Rücktritt bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 100
% der vereinbarten Gage
Sofern jedoch der Rücktritt durch den Klienten auf
komplette Absage der Veranstaltung (frühestens 3 Tage vorher) wegen
nachgewiesener unvorhergesehener Erkrankung, Unfall oder Tod beruht, verzichtet
der D&J auf die ihm zustehenden Stornokosten und erhebt lediglich eine
Bearbeitungspauschale in Höhe von 25,-€.
Ein Rücktritt seitens D&J bedarf der
Schriftform und ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, z. B. bei
technisch bedingten Ausfällen, anderen wichtigen Gründen, wie Krankheit,
Unfall, Tod, usw. Bei Rücktritt durch D&J wird auf Wunsch des Klienten ein
Ersatz zu gleichen Konditionen gestellt. Auch ein Ersatz- DJ ist bei
persönlicher Abwesenheit von D&J möglich, wenn die Abwesenheit nachweislich
begründet ist.
Sollte eine Ersatzbeschaffung durch D&J nicht
möglich sein und der Klient sorgt selbst für den Ersatz, erstattet D&J dem
Klienten eventuelle nachgewiesene Mehrkosten bis max. 50 % der vereinbarten
Gage. Darüber hinaus kann kein weiterer Schadenersatz geltend gemacht werden.
4.
Haftung Für Personen- und Sachschäden während einer
Veranstaltung haftet ausschließlich der Klient, soweit der Schaden nicht durch
grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch D&J verursacht worden
ist.
Für Schäden an der Anlagentechnik, den
Musikdatenträgern oder des sonstigen Equipment des DJ, die während der Veranstaltung
durch Gäste verursacht werden, haftet der Klient.
Sofern der DJ durch nicht von ihm zu
verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (z. B. höhere Gewalt, behördliche
Anordnung oder Auflagenbeschränkungen, Betriebsstörungen beim Klienten, Stromausfall
oder -schwankungen, usw.) die
vereinbarte Leistung nicht erbringen kann, hat der
Klient kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz
und kein Recht auf Zurückhaltung der Gage.
5.
Zahlung der Gage Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich an
D&J direkt vorzunehmen, durch:
• Barzahlung vor oder nach der Veranstaltung
• Überweisung vor oder nach der Veranstaltung auf
das D&J genannte Konto
Schecks, Kreditkarten oder sonstiges werden nicht
akzeptiert.
6.
GEMA-Gebühren Alle anfallenden Gebühren für die GEMA werden vom
Klienten getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Die zuständige GEMA nennt
Ihnen D&J hier:
GEMA Bezirksdirektion Dresden
Zittauer Straße 31
01099 Dresden
Sachgebiet Thüringen
Tel: 0351
8184 630
Fax: 0351 8184 700
eMail: bd-dd@gema.de
7.
Gerichtsstand Der Gerichtsstand ist Erfurt
Gewerbeeintrag: GewA1 Gem.Kz. 16051000 nach §14
GewO